Neues Jahr, neue Vorschriften für die Installation von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen in Frankreich. Gewerblich genutzte Gebäude sind direkt von diesen gesetzlichen Pflichten betroffen, die die Energiewende unterstützen sollen. Welche Änderungen sind zu erwarten? Hier ein Überblick über die wichtigsten Maßnahmen, damit Sie sich auf diese entscheidende Frist vorbereiten können.
Neue gesetzliche Pflichten für Unternehmen 2025
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit Parkplätzen mit mehr als 20 Stellplätzen nun, ihre Infrastruktur für Ladesäulen vorzurüsten. Diese Maßnahme gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude bei umfassender Renovierung.
Die betroffenen Unternehmen müssen eine Mindestanzahl aktiver Ladesäulen installieren, um die Vorgaben zu erfüllen. Ziel ist es, die Elektrifizierung gewerblicher Flotten zu unterstützen und Unternehmen dazu zu bewegen, ihren CO2-Fußabdruck zu verringern.
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Welche Gebäude sind betroffen?
Die Pflichten gelten vor allem für:
- Bestehende Büro- und Dienstleistungsgebäude mit Parkplätzen mit mehr als 20 Stellplätzen.
- Neubauten für gewerbliche oder berufliche Nutzung.
- Standorte in Renovierung, wenn der Parkplatz von umfangreichen Arbeiten betroffen ist.
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